Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE REISE- UND VERTRAGSBEDINGUNGEN
Unsere Allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen zum downloaden

Allgemeine Reise- und Vertragsbedingungen (AVRB) der ReiseBar GmbH,
CH-8906 Bonstetten

Die nachfolgenden allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen regeln die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und der ReiseBar GmbH (nachfolgend ReiseBar genannt) für Reisearrangements oder andere von der ReiseBar angebotenen Leistungen. Wir empfehlen Ihnen deshalb, diese sorgfältig zu studieren.

1. Geltung der AVRB der ReiseBar
  • 1.1. Diese AVRB regeln das rechtliche Verhältnis zwischen Ihnen und uns. Unsere Prospekte und anderen Ausschreibungen (auch im Internet) sind keine rechtsverbindlichen Offerten. Ein Vertrag mit uns entsteht mit Ziffer 2.
  • 2.1. Werden Ihnen durch die ReiseBar Reisearrangements oder Einzelleistungen anderer Reiseveranstalter und Dienstleistungsunternehmen vermittelt, so gelten für jene Leistungen deren eigene Vertrags- und Reisebedingungen und schliessen Sie den Reisevertrag nur mit jenen Parteien direkt.
  • 3.1. Erfüllungsort für die Dienstleistungen der ReiseBar ist Bonstetten.

2. Buchung, Bestätigung und Zahlung
  • 2.1. Mit Ihrer Buchung bei der ReiseBar bestätigen Sie, unsere AVRB und die AGB Ihres Reiseveranstalters zur Kenntnis genommen zu haben und ihnen zuzustimmen.
  • 2.2. Ihre Offertanfrage bindet Sie während 7 Tagen und wird von uns umgehend geprüft, erst mit unserer Reisebestätigung kommt zwischen Ihnen und der ReiseBar ein Vertrag zustande. Vorbehalten bleiben Gruppenreisen mit Mindestteilnehmer-Zahl; hier entsteht der Vertrag erst mit Erreichen dieser Zahl.
  • 2.3. Sonderwünsche sind nur Vertragsinhalt, wenn sie von der ReiseBar oder dem von Ihnen gewählten Reiseveranstalter akzeptiert und vorbehaltlos schriftlich bestätigt wurden.
  • 2.4. Mit der Reisebestätigung wird eine Anzahlung von 30 % des Totalpreises innert 10 Tagen fällig. Ausnahmen sind Flugtickets, welche aus Tarifgründen sofort ausgestellt werden müssen, sowie weitere Leistungen, welche die ReiseBar zur Sicherstellung der Verfügbarkeit bezahlen muss. Die in diesen Fällen in Rechnung gestellten Beträge sind in jedem Fall zu dem von der ReiseBar genannten Termin fällig. Die Restzahlung ist jeweils 30 Tage vor Reiseantritt fällig.
  • 2.5. Bei Verzug Ihrer Zahlungen ist die ReiseBar berechtigt, per sofort ersatzlos vom Vertrag zurückzutreten. Sie haften für bereits kostenpflichtig gebuchte Dienstleistungen sowie für unsere Gebühren (vgl. Ziffer 3).
  • 2.6. Die Bearbeitung Ihrer Anfrage sowie Ihre weitere Beratung durch uns können zu erheblichen Arbeitsaufwand führen. Auf Ihre Anfrage hin erhalten Sie unseren (ersten) Vorschlag für Ihr Reiseprogramm. Sollten Sie Ergänzungen oder Änderungen wünschen und in der Folge keine Reise bei uns buchen, behalten wir uns vor, Ihnen für unseren Aufwand einen Unkosten-Beitrag von pauschal CHF 300 in Rechnung zu stellen.

3. Änderungen / Annullationen
  • 3.1. Wenn Sie eine Reise absagen (annullieren) oder eine Änderung bzw. Umbuchung der gebuchten Reise wünschen, müssen Sie dies der ReiseBar schriftlich mitteilen. Allfällig bereits erhaltene Reiseunterlagen sind unverzüglich der ReiseBar zu retournieren.
  • 3.2. Bis zu Beginn der Annullationsfristen gemäss den jeweiligen AVRB bzw. gemäss den Hinweisen auf der Rechnung/Bestätigung stellen wir im Falle von Annullationen oder Umbuchungen (Namensänderung, Änderungen des Reisedatums, Umbuchungen von Transport- und/oder Unterkunftsleistungen etc.) eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 60.- pro Person, max. Fr. 120.- pro Auftrag in Rechnung. Diese Bearbeitungsgebühren werden nicht durch eine allfällige Annullierungskostenversicherung gedeckt.
  • 3.3. Im Übrigen gelten die Ihnen vor Vertragsschluss bekannt gegebenen AGB der jeweiligen Veranstalter selbst. Hinweis: Linienflugtickets unterliegen teilweise sehr strengen Annullierungs-/Änderungsbedingungen, die je nach Airlines und Tarifart bis zu 100% betragen können. Bei Rücktritt/Änderung nach Buchung oder Ausstellung des Tickets, werden zusätzlich zu einer Bearbeitungsgebühr die Airlinespesen (bis zu 100%) in Rechnung gestellt.
  • 3.4. Handelt es sich um eine von der ReiseBar organisierte Reise, gelten in der Regel die nachfolgenden Annullationsbedingungen:
  • bis 30 Tage vor Abreise 15 % des Arrangementpreises
  • 29 – 21 Tage vor Abreise 50 % des Arrangementpreises
  • 20 – 14 Tage vor Abreise 80 % des Arrangementpreises
  • 13 – 0 Tage vor Abreise 100 % des Arrangementpreises
  • Allfällige Ausnahmen werden bei den Angeboten publiziert oder auf der Rechnung aufgeführt.
  • 3.4. Annullationskosten- und Rückreisekosten- Versicherung       
  • Wir empfehlen Ihnen auf jeden Fall den Abschluss einer Annullationskosten- und Rückreisekosten-Versicherung. Diese vergüten die Ihnen aufgrund unverschuldeter Annullation oder Reiseabbruch entstehenden Kosten. Allfällige Bearbeitungsgebühren der ReiseBar sind in der Regel jedoch nicht gedeckt.

4. Programmänderungen vor Abreise
  • 4.1. Änderungen vor Vertrags-Abschluss
  • Die ReiseBar behält sich ausdrücklich vor, Prospektangaben, Leistungen, Preise und Zuschläge in ihren Publikationen vor Ihrer Buchung zu ändern. Insbesondere haftet die ReiseBar nicht für Änderungen im Reiseprogramm, welche auf höhere Gewalt, behördliche Massnahmen und Verspätungen von Dritten, für welche die ReiseBar nicht einzustehen hat, zurückzuführen sind. Die ReiseBar ist jedoch bemüht, Sie über Programmänderungen so rasch als möglich in Kenntnis zu setzen.
  • Mündliche Preisauskünfte sind unverbindlich.
  • 4.2. Preisänderungen nach Vertragsabschluss
  • In Ausnahmefällen behält sich die ReiseBar vor, den vereinbarten Reisepreis zu erhöhen. Dies kann namentlich in folgenden Fällen notwendig sein: Tarifänderungen von Transportunternehmen (z.B. Treibstoffzuschläge, Bahntarife), neu eingeführte oder erhöhte Abgaben oder Gebühren (z.B. Flughafentaxen, Lande- und Startgebühren), Wechselkursänderungen, staatlich verfügte Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuer o.ä.).
  • 4.3. Falls die ReiseBar aus oben genannten Gründen den vereinbarten Reisepreis ändern muss, wird Ihnen diese Preiserhöhung bis spätestens drei Wochen vor Abreise bekannt gegeben. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 % des ursprünglich bestätigten Preises, so haben Sie das Recht, innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten oder uns im gleichen Zeitraum schriftlich mitzuteilen, dass Sie an einer von der ReiseBar vorgeschlagenen Ersatzreise teilnehmen möchten.

5. Nicht Durchführung oder Reiseabbruch
  • 5.1. Absage oder Abbruch aufgrund höherer Gewalt oder Ereignissen ausserhalb des Einflussbereichs der ReiseBar
  • Ereignisse höherer Gewalt, Streiks, behördliche Massnahmen oder nicht einhalten der Vereinbarung durch Leistungsträger können die ReiseBar veranlassen, die Reise abzusagen bzw. abzubrechen. Die ReiseBar orientiert Sie in einem solchen Fall zum frühestmöglichen Zeitpunkt und ist bemüht, Ihnen eine gleichwertige Alternative oder Ersatzleistung anzubieten. Die ReiseBar orientiert Sie so rasch als möglich über solche Änderungen und deren Auswirkungen auf den Preis.
  • 5.2. Minderbeteiligung
  • Die ReiseBar behält sich vor, Reisen bei nicht erreichen der Mindestteilnehmerzahl ersatzlos zu annullieren. Sollte dieser Fall eintreten, werden Sie spätestens 4 Wochen vor der Reise benachrichtigt. Die ReiseBar bemüht sich in einem solchen Fall, Ihnen eine gleichwertige Ersatzreise anzubieten oder wird Ihnen die einbezahlten Beträge voll-umfänglich erstatten. Weitergehende Ansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen.

6. Programmänderungen oder Leistungsausfälle nach Abreise
  • Es gelten dieselben Bestimmungen wie hiervor in Ziffer 5. Müssen Programmänderungen während der Reise vorgenommen werden, bemühen wir uns, eine gleichwertige Ersatzleistung/Alternative anzubieten. Sollte das Programm durch die Änderung einen objektiven Minderwert aufweisen, vergüten wir Ihnen diesen (ausgenommen davon sind Fälle höherer Gewalt). Der Ausfall und Ersatz von bestimmten in den Ausschreibungen und Prospekten genannten Personen (wie Golf-Pro usw.) führt zum Beizug von Ersatzpersonen und berechtigt nicht zum Rücktritt von der gebuchten Reiseveranstaltung.

7. Beanstandungen

  • 7.1. Entspricht die Reise nicht den vertraglichen Vereinbarungen oder erleiden Sie einen Schaden, so sind Sie berechtigt und verpflichtet, bei der ReiseBar, deren Vertretung vor Ort oder beim betroffenen Leistungserbringer diesen Mangel oder Schaden unverzüglich zu beanstanden und unentgeltlich Abhilfe zu verlangen.
  • 7.2. Die ReiseBar, deren Vertretung vor Ort oder der betroffene Leistungserbringer werden bemüht sein, innert 48 Stunden Abhilfe zu leisten. Ist dies nicht oder nur ungenügend möglich, müssen Sie sich die gerügten Mängel oder den Schaden sowie die nicht oder nur ungenügend erfolgte Abhilfe vom Leistungserbringer schriftlich bestätigen lassen, wozu dieser verpflichtet ist. Dieser ist jedoch nicht berechtigt, im Namen der ReiseBar irgendwelche Schadenersatzforderungen anzuerkennen.
  • 7.3. Selbstabhilfe
  • Sofern innert angemessener Frist (48 Stunden) keine oder ungenügende Abhilfe geleistet wird, und es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, sind Sie berechtigt, die Mängel Ihrer Reise im Rahmen der ursprünglich vereinbarten Reise (Hotelkategorie, Transportklasse etc.) zu beheben. Die dadurch entstehenden Kosten werden Ihnen im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Haftung der ReiseBar ersetzt, vorausgesetzt, Sie haben den Mangel beanstandet und können eine schriftliche Bestätigung (Ziff. 7.1., 7.2.) beibringen.
  • 7.4. Ihr Ersatzbegehren und die Bestätigung des Leistungserbringers ist spätestens 4 Wochen nach dem vereinbarten Ende der Reise schriftlich bei der ReiseBar einzureichen. Bei später eingereichten Ersatzbegehren erlischt jeglicher Anspruch.
  • 7.5. Hinweis: Bei Flug- oder Eisenbahn-Gepäck hat die Schadensmeldung (in der Regel mittels vorgedruckten Formularen) noch an Ort zu erfolgen. Nähere Bestimmungen enthalten die AGB der betreffenden Transport-Unternehmen. Bei verspäteter Anzeige lehnen diese Leistungsträger in der Regel jegliche Haftung und Ansprüche des Reisegasts für betreffende Schäden strikt ab.

8. Haftung
  • 8.1. Allgemeines
  • Für alle Fälle der Haftung aus der Reiseveranstaltung Dritter, die wir Ihnen vermittelt haben, haftet ausschliesslich diese Dritte als Ihre Vertragspartei, nicht aber die ReiseBar.  
  • 8.2. Besondere Veranstaltungen an Ort Ausserhalb des Reiseprogramms können am Ferienziel ärtliche Veranstatlungen oder Ausflüge gebucht werden. Es ist nicht auszuschliessen, dass die eine oder andere Veranstaltung aufgrund der besonderen lokalen Verhältnisse mit Risiken verbunden ist oder körperliche Voraussetzungen verlangt, die nicht jeder mitbringt. Bei Buchungen von lokalen Ausflügen am Ferienort, die nicht über die ReiseBar-Reiseleistung oder unsere örtliche Vertretung erfolgen, übernimmt die ReiseBar keine Haftung.
  • 8.3. Für unsere eigenen Dienstleistungen 
  • Die ReiseBar vergütet Ihnen bei Mängeln einer Reiseveranstaltung durch uns selbst den Wert mit uns vereinbarter, aber nicht oder mangelhaft erbrachter Leistungen oder Ihren Mehraufwand, sofern es dem Leistungserbringer nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen.
  • 8.4. Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschlüsse
  • 8.4.1. Internationale Abkommen Enthalten internationale Abkommen (wie insbesondere im Luft-, See- und im Eisenbahnverkehr) Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung, so kann sich die ReiseBar als Veranstalterin auf diese berufen und haftet insoweit nur im Rahmen eben dieser Abkommen. 8.4.2. Haftungsausschlüsse
  • Die ReiseBar haftet nicht, wenn die Nichterfüllung des Vertrages mit uns auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:
  • a) auf Versäumnisse ihrerseits vor oder während der Reise.
  • b) auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse oder Handlungen eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist.
  • c) aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund eines Ereignisses, welches die ReiseBar trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte.
  • In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht der ReiseBar ausgeschlossen.
  • 8.4.3. Für Personenschaden gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
  • 8.4.4. Sach- und Vermögens-Schäden
  • Bei Sach- und Vermögensschäden als Folge der absichtlicher oder grobfahrlässiger Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung des Vertrages mit uns ist die Haftung der ReiseBar auf maximal den zweifachen Reisepreis beschränkt. Vorbehalten respektive auch mit uns vereinbart gelten weitergehende Haftungsbeschränkungen in internationalen Abkommen.

9. Versicherungen
  • 9.1. Abschluss
  • Wir empfehlen Ihnen für die Dauer Ihrer Reise den Abschluss von Annullations-, Gepäck-, Kranken-, Unfall-, SOS- und Rückreisekostenversicherungen.
  • 9.2. Bei Annullation für Reise-Annullationen gelten die Bestimmungen und Vereinbarungen, die Sie mit Ihren Versicherungen getroffen haben. Für eine Deckung der Kosten nach Ziffer 3 unserer AVRB, die Ihnen die ReiseBar für die Annullation in Rechnung stellt, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre zuständige Versicherung.

10. Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
  • 10.1. Für die Formalitäten der Einreise konsulatieren Sie bitte die Reisehinweise des EDA (www.eda.admin.ch). Die massgebenden Reisekataloge bzw. Ausschreibungen enthalten in der Regel ebenfalls Hinweise zu den erforderlichen Pass- und Visumvorschriften sowie zu den Bestimmungen bezüglich Impfungen, welche für die Reise und den Aufenthalt zu beachten und einzuhalten sind. Die Fristen und Formalitäten zur Erlangung der notwendigen Dokumente werden Ihnen im Vertragsabschluss mitgeteilt. Über die geltenden Einreisbestimmun gen für Bürger von Staaten, die nicht in den Informationen erwähnt sind, informieren wir Sie auf Ihre ausdrückliche Nachfrage hin. Auf Wunsch erledigen wir für Sie wo möglich die Einholung erforderlicher Visa. Die Einholungskosten (Porti, Arbeitsaufwand) werden wir Ihnen zusätzlich zu den Visumsgebühren in Rechnung stellen.
  • 10.2. Für Annullationen Ihrer Reise, weil ein Visum nach bestätigter Buchung nicht oder nicht rechtzeitig gewährt bzw. durch die ausstellende Dienststelle verweigert wurde, und daraus entstehende Kosten und Schäden übernimmt die ReiseBar keine Haftung.
  • 10.3. Reisende sind selber für die Einhaltung der Einreise-, Gesundheits-, Sicherheits- und Devisenvorschriften verantwortlich. Prüfen Sie vor Abreise, ob Sie im Besitz der notwendigen Dokumente sind. Bei einer Verweigerung der Einreise aufgrund fehlender oder ungültiger Dokumente sind Sie haftbar für die Rückreisekosten. Die ReiseBar lehnt in einem solchen Fall jegliche Haftung ab und ebenso, falls Ihnen der Transport aufgrund einer Nichteinhaltung gängiger Sicherheits-Bestimmungen verwehrt wird.

11. Sicherstellung
  • Die ReiseBar ist Teilnehmerin am Garantiefonds der Schweizer Reisebranche und garantiert Ihnen, dass Ihre in Zusammenhang mit der gebuchten Reise einbezahlten Beträge und die Kosten Ihrer Rückreise sichergestellt sind. Detaillierte Auskunft gibt Ihnen die Broschüre "Garantiert hin und zurück", ie wir Ihnen auf Verlangen gerne abgeben.

12. Datenschutz
  • Zur Erfüllung des zwischen Ihnen und der ReiseBar vereinbarten oder des von uns für Sie vermittelten Reisevertrags benötigen wir bestimmte Personen-Daten von Ihnen. Die ReiseBar gewährleistet den korrekten Umgang damit im Rahmen der Datenschutzgesetzgebung in der Schweiz. Bei Auslandreisen gelten unter Umständen andere gesetzliche Bestimmungen mit weniger weitreichendem Datenschutz. Im Weiteren muss die ReiseBar für bestimmte Dienstleistungen (so im Flugverkehr) und je nach Destination (Bsp. USA) Ihre Daten Dritten wie namentlich Leistungsträgern oder auch staatlichen Behörden weiterleiten. Mit Ihrer Buchung nehmen Sie dies zur Kenntnis und erklären sich damit einverstanden.

13. Konfliktmanagement
  • 13.1. Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem zwischen Ihnen und der ReiseBar geschlossenen Vertrag sowie für alle außervertraglichen Belange dabei gilt das materielle Schweizer Recht und als ausschließlicher Gerichtsstand Affoltern am Albis ZH.
  • 13.2. Allfällig zwingend entgegenstehende staatsvertragliche, ausländische und sonstig rechtliche (namentlich Konsumentenschutz-) Bestimmungen bleiben vorbehalten.
  • 13.3. Mit Abschluss des Vertrags mit der ReiseBar verpflichten Sie sich, bei Streitigkeiten zunächst an den Ombudsman der Reisebranche (www.ombudsman-touristik.ch) zu gelangen und zuvor auf den Rechtsweg zu verzichten.
  • 13.4. Soweit keine Ombuds-Vermittlung stattfand oder diese erfolglos blieb, verpflichten Sie und die ReiseBar sich auf Wunsch einer Seite zur Teilnahme an einer ersten Mediations-Sitzung und verzichten zuvor auf das Beschreiten des Rechtswegs bzw. wählen diesen Weg im Falle einer gesetzlich obligatorischen Schlichtung.

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