Als seriöses und professionelles Unternehmen sind wir Teilnehmer am
GARANTIEFONDS DER SCHWEIZER REISEBRANCHE
Dadurch haben Sie die Gewähr, dass
Ihr eingezahltes Reisegeld und die Kosten der Rückreise im Falle einer Insolvenz sichergestellt sind.
wir über eine gesunde finanzielle Basis verfügen.
wir über eine angemessene Haftpflichtversicherung verfügen.
uns eine professionelle Arbeitsweise attestiert wird.
Unsere Allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen zum downloaden
Allgemeine Reise- und Vertragsbedingungen (AVRB) der ReiseBar GmbH,
CH-8906 Bonstetten
Die nachfolgenden allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen regeln die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und der ReiseBar GmbH (nachfolgend ReiseBar genannt) für Reisearrangements oder andere von der ReiseBar angebotenen Leistungen wir empfehlen Ihnen deshalb, diese sorgfältig zu studieren.
1. Anwendbarkeit
1.1. Werden Ihnen durch die ReiseBar Reisearrangements oder Einzelleistungen anderer Reiseveranstalter und Dienst-Leistungsunternehmen vermittelt, so gelten deren eigene Vertrags- und Reise-Bedingungen. In all diesen Fällen ist die Reise- Bar nicht Vertragspartner und deren Allgemeine Reise- und Vertragsbedingungen sind nicht anwendbar.
2. Vertragsabschluss
2.1. Der Vertrag zwischen Ihnen einerseits und der ReiseBar andererseits kommt mit vorbehaltsloser Annahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung bei der ReiseBar zustande. Ab diesem Zeitpunkt werden Rechte und Pflichten aus dem Vertrag, inkl. der vorliegenden Vertrags- und Reisebedingungen, für Sie und die ReiseBar wirksam.
2.2. Sonderwünsche sind nur Vertragsinhalt, wenn sie von der ReiseBar oder dem von Ihnen gewählten Reiseveranstalter akzeptiert und vorbehaltlos schriftlich bestätigt wurden.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1. Die Preise für die Reise-Arrangements sowie die darin enthaltenen Leistungen ersehen Sie aus dem Katalog, den Preistabellen, dem Internet oder aus anderen Publikationen (Flugblätter, Inserate, etc.).
3.2. Anlässlich der vorbehalts-losen Annahme Ihrer Buchung durch die ReiseBar wird eine Anzahlung von in der Regel 20% des Total-greises fällig. Ausnahmen sind Flugtickets, welche aus Tarifgründen sofort ausgestellt werden müssen, sowie weitere Leistungen, welche die ReiseBar zur Sicherstellung der Verfügbarkeit bezahlen muss. Die in diesen Fällen in Rechnung gestellten Beträge sind in jedem Fall zu dem von der ReiseBar genannten Termin fällig. Erhält die ReiseBar die Anzahlungen nicht fristgerecht, kann die ReiseBar die Reiseleistungen verweigern und die Annullationskosten gemäss Ziff. 4.2. bzw. gemäss unserer Rechnung anwenden.
3.3. Die Zahlung für den restlichen Reisepreis muss 4 Wochen vor Abreise erfolgen. Für nicht fristgerechte Zahlungen kann die ReiseBar die Reiseleistungen verweigern und die Annullationskosten gemäss Ziff. 4.2. geltend machen. Wird die Reise weniger als 30 Tage vor Abreise gebucht, ist der gesamte Reisepreis anlässlich der Buchung zu bezahlen. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden Ihnen die Reiseunterlagen nach Eingang der Zahlung des gesamten Rechnungsbetrages ausgehändigt bzw. ausgeliefert.
3.4. Zusätzlich zu den effektiven Reise- bzw. Arrangementpreisen kann die ReiseBar folgende zusätzlichen Kosten in Rechnung stellen:
- Buchungsgebühren Dritter (z. B. Nur-Land – Gebühren von Veranstaltern)
- Auftragspauschale Fr. 50.- - 150.- je nach Aufwand
- Vermittlungsgebühr für Flug-Tickets
- Kosten für schriftliche Offerten
- Kosten für die Beschaffung von Visa etc.
- Beschaffen von Tickets für Kultur- und Sportanlässe etc.
3.5. Sämtliche Preise und Nebenkosten sind Barzahlungspreise.
4. Änderungen / Annullationen
4.1. Wenn Sie eine Reise absagen (annullieren) oder eine Änderung bzw. Umbuchung der gebuchten Reise wünschen, müssen Sie dies der ReiseBar schriftlich mitteilen. Allfällig bereits erhaltene Reiseunterlagen sind unverzüglich der ReiseBar zu retournieren.
4.2. Bis zu Beginn der Annullationssfristen gemäss den jeweiligen AVRB bzw. gemäss den Hinweisen auf der Rechnung/Bestätigung stellen wir im Falle von Annullationen oder Umbuchungen (Namensänderung, Änderungen des Reisedatums, Umbuchungen von Transport- und/oder Unterkunftsleistungen etc.) eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 100.- pro Person, max. Fr. 200.- pro Auftrag in Rechnung zuzüglich der uns effektiv entstehenden Kosten wie Bearbeitungs- und Annullationsgebühren des Veranstalters oder Leistungsträgers, allfällige Kosten für Kommunikation (Telefon, Fax etc.), Tickets für Kultur- und Sportanlässe sowie ähnliche Nebenleistungen können nicht erstattet werden. Bei gewissen Flugtarifen sind weder Änderungen noch Annullationen möglich. Die ent-sprechenden Annullationsbedingungen werden durch die von Ihnen gewählte Fluggesellschaft oder durch den von Ihnen gewählten Reiseveranstalter gemäss deren oder dessen AVRB vorgeschrieben.
Handelt es sich um eine von der ReiseBar organisierte Reise gelten in der Regel die nachfolgenden Annullationsbedingungen:
bis 30 Tage vor Abreise 15 % des Arrangementpreises
29 – 21 Tage vor Abreise 50 % des Arrangementpreises
20 – 14 Tage vor Abreise 80 % des Arrangementpreises
13 – 0 Tage vor Abreise 100 % des Arrangementpreises
Allfällige Ausnahmen werden bei den Angeboten publiziert oder auf der Rechnung aufgeführt.
„No Show“ auf Hin- und/oder Rückflug:
Bei Nichterscheinen oder nicht rechtzeitigem Erschei-nen zum Abflug verfällt jegli-cher Anspruch auf Erstattung des Reisepreises oder Teilen davon.
Verpassen Sie den Rückflug, so entfällt für die ReiseBar, die Fluggesellschaft oder den Reiseveranstalter jegliche Beförderungspflicht. Dies gilt insbesondere auch im Falle von Flugplanänderungen. Sie sind deshalb verpflichtet, den diesbezüglichen Informationen der jeweiligen Vertretung vor Ort unbedingt Folge zu leisten bzw. 72 – 48 Stunden vor dem Rückflug die Abflugszeiten bei der Fluggesellschaft rückbestätigen zu lassen.
4.3. Abbruch der Reise
bzw. frühzeitige Rückkehr
Bei Abbruch der Reise bzw. frühzeitiger Rückkehr entfällt jeglicher Anspruch auf eine Rückerstattung des Reise-greises, Teilen davon sowie auf den Rücktransport. All-fällig nicht bezogene Leistungen werden Ihnen, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr, rückerstattet, sofern diese der ReiseBar nicht belastet wurden bzw. rückerstattet werden.
4.4. Annullationskosten- und Reisezwischenfall-Versicherung
Wir empfehlen Ihnen auf jeden Fall den Abschluss einer Annullationskosten- und Reisezwischenfall-Versicherung. Diese vergüten die Ihnen aufgrund unverschuldeter Annullation oder Reiseabbruch ent-stehenden Kosten. Allfällige Bearbeitungsgebühren der ReiseBar sind in der Regel jedoch nicht gedeckt.
4.5. Ersatzperson
Sollten Sie verhindert sein, so können Sie die bei der Reise-Bar gebuchte Reise grundsätzlich immer durch eine Ersatzperson antreten lassen. Dabei müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden: Die Ersatzperson muss bereit sein, unter den beste-henden Bedingungen in den Vertrag einzutreten. Die anderen an Ihrer Reise beteiligten Unternehmen (Hotels, Fluggesellschaften, Reedereien) akzeptieren diese Änderung ebenfalls. Während der Hochsaison handhaben gewisse Leistungsträger solche Änderungen sehr restriktiv. Gewisse Flugtarife lassen Namensänderungen nicht zu. Die Ersatzperson und Sie haften gegenüber der ReiseBar oder der Vertrags-Partei solidarisch für die Zahlung des gesamten Reise-greises sowie für die Zahlung der durch diese Abtretung entstehenden Mehrkosten. Die Nennung der Ersatz-Person muss mit der Annullation erfolgen. Wird die Ersatzperson zu spät benannt oder kann sie aufgrund der genannten Voraussetzungen nicht teilnehmen, so gilt Ihre Annullation gem. Ziff. 4.2.
5. Programmänderungen
5.1. Änderungen vor Vertrags-Abschluss
Die ReiseBar behält sich ausdrücklich vor, Prospektangaben, Leistungen, Preise und Zuschläge in ihren Publikationen vor Ihrer Buchung zu ändern. Insbesondere haftet die ReiseBar nicht für Änderungen im Reiseprogramm, welche auf höhere Gewalt, behördliche Massnahmen und Verspätungen von Dritten, für welche die ReiseBar nicht einzustehen hat, zurückzuführen sind. Die ReiseBar ist jedoch bemüht, Sie über Programmänderungen so rasch als möglich in Kenntnis zu setzen.
5.2. Preisänderungen nach Vertragsabschluss
In Ausnahmefällen behält sich die ReiseBar vor, den vereinbarten Reisepreis zu erhöhen. Dies kann namentlich in folgenden Fällen notwendig sein: Tarifänderungen von Transportunternehmen (z.B. Treibstoffzuschläge, Bahntarife), neu eingeführte oder erhöhte Abgaben oder Gebühren (z.B. Flughafentaxen, Lande- und Startgebühren), Wechselkursänderungen, staatlich verfügte Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuer o.ä.), nicht erreichen der Mindestteilnehmerzahl.
5.3. Falls die ReiseBar aus oben genannten Gründen den vereinbarten Reisepreis ändern muss, wird Ihnen diese Preiserhöhung bis spätestens drei Wochen vor Abreise bekannt gegeben. Beträgt die Preiserhöhung mehr als
10 % des ursprünglich bestätigten Preises, so haben Sie das Recht, innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten oder uns im gleichen Zeitraum schriftlich mitzuteilen, dass Sie an einer von der ReiseBar vorgeschlagenen Ersatzreise teilnehmen möchten.
6. Nicht Durchführung oder Reiseabbruch
6.1. Absage aus Gründen die bei Ihnen liegen.
Die ReiseBar ist berechtigt, die Reise abzusagen, wenn Sie durch Handlungen oder Unterlassungen dazu berechtigten Anlass geben. In diesem Fall zahlt die ReiseBar Ihnen die bereits geleisteten Zahlungen abzüglich einer Bearbeitungsgebühr zurück. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben Annullationskosten gemäss Ziff. 4.2. sowie weitere Schadenersatzforderungen und Bearbeitungsgebühren Dritter.
6.2. Absage oder Abbruch aufgrund höherer Gewalt oder Ereignissen ausserhalb des Einflussbereichs der ReiseBar
Ereignisse höherer Gewalt, Streiks, behördliche Mass-lahmen oder nicht einhalten der Vereinbarung durch Leistungsträger können die ReiseBar veranlassen, die Reise abzusagen bzw. abzubrechen. Die ReiseBar orientiert Sie in einem solchen Fall zum frühest möglichen Zeitpunkt und ist bemüht, Ihnen eine gleichwertige Alternative oder Ersatzreise anzubieten. Sollte dies nicht möglich sein, werden Ihnen die einbezahlten Beträge vollumfänglich erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausdrücklich aus-geschlossen.
6.3. Minderbeteiligung
Die ReiseBar behält sich vor, Reisen bei nicht erreichen der Mindestteilnehmerzahl ersatzlos zu annullieren. Sollte dieser Fall eintreten, werden Sie spätestens 4 Wochen vor der Reise benachrichtigt. Die ReiseBar bemüht sich in einem solchen Fall, Ihnen eine gleichwertige Ersatzreise anzubieten oder wird Ihnen die einbezahlten Beträge voll-umfänglich erstatten. Weitergehende Ansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen.
7. Programmänderungen oder Leistungsausfälle
7.1. Sollte während der Reise eine Programmänderung vor-genommen werden, die den eigentlichen Gehalt und Sinn der Reise in erheblichem Masse betrifft, vergütet Ihnen die ReiseBar eine allfällige Differenz zwischen dem vereinbarten Reisepreis und jenem der erbrachten Leistungen. Weitergehende Ansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen.
8. Beanstandungen
8.1. Entspricht die Reise nicht den vertraglichen Vereinbarungen oder erleiden Sie einen Schaden, so sind Sie berechtigt und verpflichtet, bei der ReiseBar, deren Vertretung vor Ort oder beim betroffenen Leistungserbringer diesen Mangel oder Schaden zu beanstanden und un-entgeltliche Abhilfe zu verlangen.
8.2. Die ReiseBar, deren V-Tretung vor Ort oder der betroffene Leistungserbringer werden bemüht sein, innert 48 Stunden Abhilfe zu leisten. Ist dies nicht oder nur ungenügend möglich, müssen Sie sich die gerügten Mängel oder den Schaden sowie die nicht oder nur ungenügend erfolgte Abhilfe vom Leistungserbringer schriftlich bestätigen zu lassen, wozu dieser verpflichtet ist. Dieser ist jedoch nicht berechtigt, im Namen der ReiseBar irgendwelche Schadenersatzforderungen anzuerkennen.
8.3. Selbstabhilfe
Sofern innert angemessener Frist (48 Stunden) keine oder ungenügende Abhilfe geleistet wird, und es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, sind Sie berechtigt, die Mängel Ihrer Reise im Rahmen der ursprünglich vereinbarten Reise (Hotelkategorie, Transportklasse etc.) zu beheben. Die dadurch ent-stehenden Kosten werden Ihnen im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Haftung der ReiseBar ersetzt, vorausgesetzt, Sie haben den Mangel beanstandet und können eine schriftliche Bestätigung (Ziff. 8.1., 8.2.) beibringen.
8.4. Ihr Ersatzbegehren und die Bestätigung des Leistungserbringers ist spätestens 4 Wochen nach dem vereinbarten Ende der Reise schriftlich bei der ReiseBar einzureichen. Bei später ein-gereichten Ersatzbegehren erlischt jeglicher Anspruch.
9. Haftung
9.1. Allgemeines
Die ReiseBar vergütet Ihnen den Wert vereinbarter, aber nicht oder mangelhaft erbrachter Leistungen oder Ihren Mehraufwand, sofern es dem Leistungserbringer nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen. (Zur Höhe der Forderung beachten Sie Ziff. 9.2.4.)
9.2. Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschlüsse
9.2.1. Internationale Abkommen
Enthalten internationale Abkommen Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung, so kann sich die ReiseBar auf diese berufen und haftet insoweit nur im Rahmen eben dieser Abkommen. Internationale Abkommen mit Haftungsbeschränkungen bestehen insbesondere im Luft-, See- und im Eisenbahnverkehr.
9.2.2. Haftungsausschlüsse
Die ReiseBar haftet nicht, wenn die Nichterfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:
a) auf Versäumnisse ihrerseits vor oder während der Reise.
b) auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse oder Handlungen eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist.
c) aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund eines Ereignisses, welches die ReiseBar trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte.
In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht der ReiseBar ausgeschlossen.
9.2.3. Personenschäden, Unfälle und Erkrankungen
Für Personenschäden, Tod, Körperverletzung und Erkrankung als Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages, haftet die ReiseBar, sofern diese Schäden durch die ReiseBar verschuldet sind. Vorbehalten bleiben internationale Abkommen (Ziff. 9.2.1.).
9.2.4. Sach- und Vermögens-Schäden
Bei Sach- und Vermögens-Schäden als Folge der Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung des Vertrages, ist die Haftung der ReiseBar auf maximal den zweifachen Reisepreis beschränkt, ausser der Schaden sei absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden; Vorbehalten bleiben tiefere Haftungsbeschränkungen in internationalen Abkommen.
10. Versicherungen
die Haftung der Reise-, Transport- und Luftfahrtunternehmen ist beschränkt. Die ReiseBar empfiehlt Ihnen deshalb, für einen ergänzenden Versicherungsschutz zu sorgen, wie z.B. Reisegepäckversicherung, Reisen-fall- und Reisekrankheitversicherung sowie Extra-Rückreiseversicherung. Die Annullationskostenversicherung ist obligatorisch und wird zusätzlich zum Reisepreis in Rechnung gestellt, sollten Sie nicht bereits über einen ent-sprechenden Versicherungsschutz verfügen.
11. Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
11.1. Gewöhnlich enthalten die Reisekataloge bzw. die Preislisten die zum Stand der Drucklegung gültigen Angaben zu Pass- und Visumvorschriften sowie zu den Bestimmungen bezüglich Impfungen, welche für die Reise und den Aufenthalt zu beachten und einzuhalten sind. All-fällige danach bekannt werdende Änderungen werden Ihnen bei Vertragsabschluss mitgeteilt. Die Fristen und Formalitäten zur Erlangung der notwendigen Dokumente werden Ihnen bei Vertragsabschluss mitgeteilt. Über die geltenden Einreise-Bestimmungen für Bürger von Staaten, die nicht in den Informationen erwähnt sind, informieren wir Sie auf Ihre ausdrückliche Nachfrage hin. Auf Wunsch erledigen wir für Sie wo möglich die Einholung erforderlicher Visa. Die Ein-holungskostend (Porti, Arbeitsaufwand) werden wir Ihnen zusätzlich zu den Visumgebühren in Rechung stellen.
11.2. Müssen Sie die Reise annullieren, weil ein Visum nach bestätigter Buchung nicht oder nicht rechtzeitig gewährt bzw. ohne unser Verschulden durch die aus-stellende Konsularabteilung verweigert wurde, kommen die Annullationsbestimmungen gem. Ziff. 4.2. zur Anwendung.
11.3. Reisende sind selber für die Einhaltung der Einreise-, Gesundheits-, Sicherheits- und Devisenvorschriften verantwortlich. Prüfen Sie vor Abreise, ob Sie im Besitz der notwendigen Dokumente sind. Bei einer Verweigerung der Einreise aufgrund fehlender oder ungültiger Dokumente sind Sie haftbar für die Rückreisekosten. Die Reise-Bar lehnt in einem solchen Fall jegliche Haftung ab. Sollte Ihnen der Transport aufgrund einer Nichteinhaltung gängiger Sicherheits-Bestimmungen verwehrt werden, lehnt die ReiseBar jegliche Haftung ab.
12. Ombudsmann
Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollten Sie an den unabhängigen Ombudsmann für das Reisegewerbe gelangen. Der Ombudsmann ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und der ReiseBar oder Ihrem Vertragspartner (Reiseveranstalter) eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen. Die Adresse lautet:
Ombudsmann des Schweiz. Reisebüroverbandes
Postfach
4601 Olten
13. Sicherstellung
Die ReiseBar ist Teilnehmerin am Garantiefonds der Schweizer Reisebranche und garantiert Ihnen, dass Ihre in Zusammenhang mit der gebuchten Reise einbezahlten Beträge und die Kosten Ihrer Rückreise sichergestellt sind. Detaillierte Auskunft gibt Ihnen die Broschüre „Garantiert hin und zurück“, die wir Ihnen auf Verlangen gerne abgeben.
14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und der ReiseBar unterliegt ausschliesslich schweizerischem Recht. Der Gerichtsstand ist Bonstetten.